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Anmeldung für Jokertage




 

Reglement für Dispensationen und Jokertage



Reglement für Dispensationen und Jokertage



1. Jede Schülerin und jeder Schüler kann dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr, ohne Vorliegen von Dispensationsgründen, fernbleiben. Halbtage gelten als Ganztage.

2. Die Einzeltage können pro Schulstufe zusammengefasst werden. Damit stehen im Kindergarten (1. und 2. Jahr) 4, in der Unterstufe (1.-3. Klasse) 6 und in der Mittelstufe (4.-6. Klasse) ebenfalls 6 Tage zur Verfügung. Nicht benutzte Jokertage können nicht auf die nächste Schulstufe übertragen werden und verfallen.

3. Der Bezug von einzelnen Jokertagen muss von den Eltern bis fünf Tage vorher der Klassenlehrperson gemeldet werden. Werden mehrere Jokertage nacheinander bezogen, ist dies so früh wie möglich, spätestens 14 Tage vorher, der Klassenlehrperson zu melden.
Für die Information sämtlicher betroffener Lehrpersonen und Therapeuten sowie allenfalls den Mittagstisch sind die Eltern verantwortlich.

4. Bei einem Wohnortswechsel übernimmt Seegräben den Jokertagsaldo der abgebenden Schulgemeinde. Dies soll mittels einer Bemerkung auf dem Schülerüberweisungsformular erfolgen.

5. Die Schülerinnen und Schüler müssen den an diesen Tagen verpassten Schulstoff selbstständig nacharbeiten. Verpasste Prüfungen sind möglichst bald nachzuholen.

6. In der ersten und letzten Woche des Schuljahres dürfen keine Jokertage bezogen werden.
Ebenso können bei besonderen Aktivitäten, von der Lehrperson frühzeitig angekündigt, keine Jokertage bezogen werden, wie z.B.
 Schulbesuchstage und -wochen
 Klassenlager
 Schulreisen
 Projekttage und -wochen
 Exkursionen
 Sportanlässe
In begründeten Ausnahmefällen (via Gesuch mindestens 14 Tage im Voraus) entscheidet die Schulleitung.

7. Bezogene Jokertage sind halbjährlich durch die Klassenlehrperson dem Schulsekretariat zu melden. Dieses führt eine Übersicht über das Jokertage-Guthaben jedes Kindes.

8. Das Schulsekretariat erteilt auf Nachfrage der Eltern Auskunft über das Guthaben an Jokertagen ihrer Kinder.

9. Übrige Dispensationen können gem. § 29 der Volksschulverordnung (VSV) aus folgenden Gründen erfolgen:
 ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
 aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
 hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art,
 Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,
 aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen,
 Schnuppertage oder ähnliche Anlässe
In Fällen wie diesen ist, wenn immer möglich, mindestens 14 Tage vor Beginn der beantragten Absenz ein schriftliches Gesuch einzureichen.






10. Über Dispensationsgesuche bis zwei Tage entscheiden die Klassenlehrpersonen, über Dispensationsgesuche von mehr als zwei Tagen entscheidet die Schulleitung.
Dispensationen für bestimmte Lektionen oder Fächer können widerrufen werden, wenn der Schüler oder die Schülerin der Verpflichtung zur Nacharbeit nicht nachkommt, in den Leistungen nachlässt oder wenn sich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Schulbetriebes ergeben.


Dieses Reglement wurde von der Primarschulpflege am 18. Januar 2007 genehmigt und tritt auf Beginn des Schuljahres 2007/08 in Kraft. Ergänzungen am 19.11.08/10.12.2009/13.7.2011.

Seegräben, 10. Dezember 2009


PRIMARSCHULPFLEGE SEEGRÄBEN
Der Präsident: Die Sekretärin:
Christian Brändli Susanne Leibacher

 
Hier finden Sie das Anmeldeformular und das Reglement Jokertage welches ab dem Schuljahr 07/08 gültig ist 9.01.1_Formular_Mitteilung_zum_Bezug_von_Jokertagen.pdf (67.9 kB)

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