Sonderpädagogische Angebote
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern werden sprachliche Ausdrucksmittel vermittelt, damit sie sich am Schul- und Gesellschaftsleben beteiligen können und eine Integration erleichtert wird. Nach Überprüfung des Sprachstandes teilt die Schulleitung das Kind dem DaZ-Unterricht zu.
Logopädie/Legasthenie
Durch gezielte Therapie wird die Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Auffälligkeiten im Spracherwerb verbessert oder wieder hergestellt. Von diesem Angebot profitieren Kinder, die einen Sprachlaut ungenau aussprechen oder deren Sprech-, Lese- oder Schreibvermögen gezielt unterstützt werden muss.
Für die Fachabklärung und Zuweisung ist das Verfahren des schulischen Standortgesprächs massgebend.
Psychomotoriktherapie
Die Psychomotorik richtet sich an Kinder der Kindergarten- und Primarstufe, die Auffälligkeiten in ihrer Bewegungsentwicklung und ihrem Bewegungsverhalten aufweisen. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrer motorischen Entwicklung und fördert ihre Fähigkeiten in der Grobmotorik sowie in der Feinmotorik.
Für die Fachabklärung und Zuweisung ist das Verfahren des schulischen Standortgesprächs massgebend.
Integrative Förderung (IF)
Eine schulische Heilpädagogin oder ein schulischer Heilpädagoge unterstützt die Lehrperson, wenn besondere pädagogische Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern eine den Unterricht in der Regelklasse ergänzende integrative Förderung und Begleitung erfordern. Besondere pädagogische Bedürfnisse können sein: spezifische Schwächen, schwieriges Verhalten, Stärken und Begabungen. Förderunterricht ausserhalb der Regelklasse ist normalerweise nicht vorgesehen. Für die Zuweisung zur IF ist das Verfahren des schulischen Standortgesprächs massgebend. Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung.
Integrierte Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule (ISR)
Bestimmte Schülerinnen und Schüler benötigen gezielte fachliche Unterstützung: Sie weisen einen «besonderen Förderbedarf» auf. Als Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die ohne zusätzliche sonderpädagogische oder anderweitige Unterstützung ihre angemessenen Entwicklungs- und Bildungsziele nicht erreichen können. Für die integrierte Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule gilt das Zuweisungsverfahren zur Sonderschulung. Die Schulpflege entscheidet auf Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes und nach Anhörung der Erziehungsberechtigten, der zuständigen Lehrperson, des schulischen Heilpädagogen resp. der schulischen Heilpädagogin über den sonderpädagogischen Bedarf der Schülerin oder des Schülers.
Aufgabenclub
Dreimal pro Woche können Kinder ihre Hausaufgaben im Anschluss an den Schulunterricht am Vormittag unter Aufsicht einer Lehrperson erledigen. Dieses Angebot ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über die Lehrperson.
Externe Sonderschulung
Die externe Sonderschulung richtet sich an Kinder mit einem sehr hohen Förderbedarf. Die externe Sonderschulung erfolgt in entsprechend vom Kanton bewilligten Sonderschuleinrichtungen. Die Schulpflege entscheidet auf Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes gegebenenfalls ergänzt durch weitere externe Fachstellen und nach Anhörung der Erziehungsberechtigten, der zuständigen Lehrperson, des schulischen Heilpädagogen resp. der schulischen Heilpädagogin über den sonderpädagogischen Bedarf der Schülerin oder des Schülers.
Schulpsychologischer Beratungsdienst Wetzikon
Der Schulpsychologische Beratungsdienst in Wetzikon ist für die Abklärung von Schülern zuständig. Eine Anmeldung zur Abklärung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Vorgängig findet ein Standortgespräch statt. Eltern, Schulleitung und Schulpflege visieren die Anmeldung.
Begabtenförderung
Die Schule Seegräben kennt folgende zwei Modelle der Förderung von Kindern mit besonderer Begabung: zum einen die integrative Förderung, zum anderen die projektbezogene Förderung («Fokusgruppe»). Die Leitung der Fokusgruppe plant und organisiert jeweils für ein Semester ein solches Projekt. Die Zuweisung erfolgt über ein Bewerbungsverfahren. Die Projekte werden von der Förderlehrperson ausgeschrieben. Sie entscheidet, welche Stufen angeschrieben werden und wie viele Kinder maximal in der Gruppe aufgenommen werden können. Es wird darauf geachtet, dass die Ausschreibungen für jedes Semester neu variiert werden, so dass alle Kinder die Möglichkeit haben, sich zu bewerben.